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Sozialrechtliche Aspekte

Apr 4, 2024

Mit der Diagnose Parkinson kommen viele psychosoziale Fragen auf den Betroffenen zu. Neben familiären, krankheitsbedingten Unsicherheiten entstehen mitunter auch Fragen zu sozialrechtlichen Aspekten. Wie lange kann ich mit Morbus Parkinson arbeiten gehen ? Habe ich einen Anspruch auf einen Grad der Behinderung bzw. sogar die Anerkennung auf Schwerbehinderung? Ab wann besteht die Möglichkeit einen Pflegegrad zu beantragen und welche Fortsetzungen müssen erfüllt sein? Neben all diesen Fragen beleuchten wir im Folgendem wichtige Schlüsselthemen, die eine bisschen Licht in den Dschungel der Sozialleistungen bringt.
1. Grad der Behinderung (GdB):
Der GdB gibt an, wie stark seine Behinderung das tägliche Leben einschränkt. Bei Morbus Parkinson hängt der GdB von individuellen Symptomen ab. Der Grad der Behinderung kann mit Parkinson zwischen 30 – 100 GdB liegen. Die Betroffene können einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, um die Auswirkungen ihrer Erkrankung bewerten zu lassen. Ab einem GdB von 50 oder mehr ist man berechtigt zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Dieser ermöglicht Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, Steuervorteile und erleichterten Zugang zu verschiedenen sozialen Leistungen. Je nach Bescheid über den GdB können verschiedenste Nachteilsausgleiche genutzt werden. Darüber erfahren Sie unter folgendem Link mehr:

2. Pflegegrad:
Morbus Parkinson kann im Verlauf und mit zunehmender Dauer der Erkrankung und des Alters zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellt der Betroffene bei seiner jeweiligen Pflegekasse (= Krankenkasse) schriftlich oder mündlich. Die Überprüfung und Einschätzung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der Pflegegrad 1 bis 5 kann erreicht werden. Umso höher der Pflegegrad ist, desto mehr Unterstützung in der Häuslichkeit ist nötig und höherer finanzielle Leistungen für die Pflege kann in Anspruch genommen werden. Die Leistungen unterscheiden sich dabei in Sach- oder Pflegeleistungen. Bei den Sachleistungen wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Betreuung beauftragt, der seine Rechnung direkt an die jeweilige Pflegekasse stellt. Wohingegen bei den Pflegegeldleistungen Geld auf das Konto für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte gezahlt werden. Beide Angebote können auch kombiniert werden. Zusätzlich Betreuungs- und Entlastungsleistungen für eine Reinigungshilfe, Fahrdienste oder die Tagespflege können mit Erteilung des Pflegegrades ebenfalls genutzt werden, sowie Wohnungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Wert von 4000 Euro.

3. Kassenärztliche Leistungen:
Ebenfalls gut zu wissen ist, dass Parkinson-Patienten den Anspruch auf verschiedene kassenärztliche Leistungen haben. Darunter zählt die Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten sowie Physiotherapie und Ergotherapie. Zusätzlich kann bei der Krankenkasse auch Pflegebett oder Aufstehhilfen (in Form eines Galgens) beantragt werden. Dabei gilt die Diverse erst fragen und die Bewilligung abwarten, dann kaufen.

4. Erwerbsminderungsrente:
Bei fortschreitendem Verlauf der Erkrankung und durch Zunahme von Einschränkungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Die Beurteilung erfolgt durch die Rentenversicherungsträger anhand von medizinischen und beruflichen Kriterien. Es ist wichtig zu betonen, dass die individuelle Situation variiert, und Beratung durch Sozialarbeiter, Anwälte oder Selbsthilfegruppen ratsam ist. Zudem ist wichtig zu betonen, dass die Erwerbsfähigkeit nicht nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt ist, sondern ob der Betroffenen überhaupt in der Lage wäre eine Erwerbstätigkeit (ggf. in einem anderen Bereich) zu realisieren. Oft kann diese Einschätzung in einer medizinischen- beruflichen Rehabilitation geklärt werden.
Der Weg durch den sozialrechtlichen Dschungel kann komplex sein, aber mit geeigneter Unterstützung lassen sich die erforderlichen Schritte meistern. Mögliche Anlaufstellen, wo sich Betroffene von Morbus Parkinson mit Angehörigen Unterstützung und Beratung erhalten, zählen wir Ihnen im Folgenden auf.
1. Sozialberatung bei Krankenkassen und Pflegekassen
2. Patientenberatung Deutschland (wie beispielsweise der Sozialverband Vdk)
3. Sozialamt
4. Pflegestützpunkte/ oder ambulante Pflegedienst (Pflegeberater nach dem SGB IX)
5. Selbsthilfegruppen und Parkinson-Vereinigungen
Es ist ratsam sich frühzeitig um professionelle Hilfe zu bemühen und sich ein soziales Netzwerk an Hilfsleistungen aufzubauen und auch in Anspruch zu nehmen. Empfehlenswert wäre auch der Kontakt zu Sozialarbeiter/innen im Krankenhaus zu Suchen. Wir wünschen Ihnen für ihr Vorhaben viel Erfolg und Kraft.

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